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Realkredit
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Geschrieben: 02.02.2010 um 12:05 von HAUSBAU-RATGEBER


Realkredit


Ein Realkredit stellt in einem engeren Sinne keine eigene Kreditart dar. Diese Bezeichnung gibt vielmehr Auskunft darüber, wie die notwendige Kreditabsicherung erfolgt.

Prinzipiell werden sie bevorzugt für Baufinanzierungen verwendet, da es sich hierbei immer um langfristige Kredite handelt.

Da es sich bei einem Realkredit wie bereits erläutert per Definition keinesfalls um einen Personalkredit handelt, spielt hier die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers keine Rolle. Ein Realkredit beachtet ausschließlich die wirtschaftlich begründete Bonität.

Der Realkredit stellt das Gegenteil eines Personalkredits dar. Der Realkredit ist davon gekennzeichnet, dass ein solcher Kredit auf lange Sicht mit bestimmten Vermögens- oder auch Sachwerten einer Absicherung zugeführt wird. Diese Werte werden zu diesem Zweck beliehen. Es handelt sich dabei um die sogenannten Grundpfandrechte zum Beispiel um eine Hypothek. Daneben können aber auch Grundstücks- oder Gebäudeeigentum sowie bewegliche Sachen (beispielsweise Wertpapiere) verpfändet werden.

Daraus folgt, dass ein Realkredit in unterschiedliche Arten kategorisiert werden kann. Ein Lombard- oder Mobiliarkredit stellt auf bewegliche Sachen ab, während bei unbeweglichen Sachen für einen solchen Kredit auch die Bezeichnungen Grund-, Immobiliar-, Objekt- bzw. Hypothekarkredit geläufig sind.

Die Art der Kreditsicherung wird bei einem Realkredit grundbüchlich eingetragen. Dieser Vorgang wird Grundschuld genannt und erlischt nicht automatisch, wenn der Kredit getilgt worden ist. So kann sie unter anderem für einen erneuten Kreditabschluss herangezogen werden.

Der Realkredit kann aber auch anderweitig unterteilt werden. Er wird sowohl als Festzinsdarlehen als auch als variables Darlehen angeboten. In dieser Hinsicht liefert ein variabler Kredit ein höheres Risiko, während ein festverzinslicher eine exakte Kalkulation der monatlichen Kosten erlaubt.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


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