Bausparverträge und die Sofort- oder Zwischenfinanzierungen
Vor einer Sofortfinanzierung mit einem Bausparvertrag sollte man grundsätzlich abraten, denn es lohnt sich nicht. Wird Baugeld innerhalb kurzer Zeit benötigt, wird es für Hauskäufer und Bauherren die dafür einen Bausparvertrag abschließen, immer zu einer Zuzahlung kommen.
Immerhin muss nicht nur die Soforteinzahlung sondern auch das Baugeld vorfinanziert werden. Natürlich werden die Zinsen hierfür nicht halb so attraktiv sein, als wie es beim ursprünglichen Bauspardarlehen der Fall wäre. Zudem wird das Sparkapital das eingezahlt wird, deutlich geringer verzinst als die auf die Vorfinanzierung fälligen Sollzinsen.
Diese Regelungen sind recht ungünstig, weshalb sich einige Bausparkassen, vor allem die Direkt-Bausparkassen daran gemacht haben, diese zu mildern. Dies bedeutet, dass den Bauherren meist ein anregender Festzins bis zur Zuteilung der Bausparsumme angeboten wird. Wird während der Laufzeit des Vertrages die monatliche Belastung konstant gehalten, wird auch die Liquidität des Bausparers geschont.
Demnach ist ein Schnellspartarif nur für die Bauherren interessant, die innerhalb kurzer Zeit Baugeld benötigen. Dafür erfolgt die Einzahlung in besonders eiligen Fällen in einer einmaligen Summe. Leider ergeben sich daraus höhere Tilgungsraten und anders wie bei normalen Tarifen steigt auch die Liquiditätsbelastung.
Welche Formen der Zwischenfinanzierung gibt es? Besteht schon ein Bausparvertrag, ist eine Zwischenfinanzierung keine günstige Form. Neben der Finanzierung des bereits angesparten Guthabens, muss der Bauherr noch einen in derselben Höhe des Bauspardarlehens befindlichen Zwischenfinanzierungskredit aufnehmen. Dadurch werden die für das angesparte Bausparguthaben fälligen Guthabenzinsen förmlich von den hohen Sollzinsen des Zwischenfinanzierungskredits aufgefressen. Deshalb sollte der Zeitraum in welchem eine Zwischenfinanzierung stattfindet recht kurz gehalten sein.
Kann man eine Zwischenfinanzierung bei einem Bausparvertrag vermeiden? Ja. Zum einen kann man sich für eine Kündigung des Vertrages entscheiden, jedoch ist dies aufgrund dessen dass man alle Zulagen und staatlichen Förderungen verliert, keine gute Entscheidung. Zudem verzichtet man auf die günstige Verzinsung die es bei dem eigentlichen Auszahlungszeitpunkt gibt.
Wählt man eine Ermäßigung der Bausparsumme, ist dies die bessere Alternative. Dafür erfolgt eine Änderung des Bausparvertrags in welcher der Mindestsparbetrag auf das bereits angesparte Guthaben heruntergeschraubt wird. Dem folgt auch aufgrund der geringeren Summe eine schnellere Zuteilung. Unternimmt man dies jedoch ohne vorher eine gute Kostenvergleichsrechnung unternommen zu haben, kann man sich darüber streiten, ob es sich im Einzelfall um eine attraktive Variante handelt. Besser und flexibler ist es, wenn der Bausparvertrag es ermöglicht, dass man ihn in mehrere Teilbausparsummen aufteilt.
Allein deshalb sollte man sich bei der Auswahl des Bauspartarifes danach erkundigen, ob es erlaubt ist, Teilbausparsummen zu bilden. Befindet man sich nämlich im Zweifel und die Konditionen sind gleich, sollte man diese Version der anderen vorziehen, immerhin erlauben sie dem Bausparer eine flexiblere Nutzung.