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Sparleistung

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Geschrieben: 03.11.2010 um 14:10 von HAUSBAU-RATGEBER


Die Höhe der Mindestansparleistung


Der Mindestansparbetrag ist der Fachbegriff für das Mindestsparguthaben. Hierdurch lässt sich sofort die Summe erkennen, die mindestens erreicht werden muss und ist lediglich eine andere Bezeichnung für die erforderlichen Sparleistungen des Bausparers. Diese Bausparsummenbeträge haben in der Regel eine Höhe von 40 bis 50 Prozent.

Die zur Auszahlung stehende vereinbarte Vertragssumme ist natürlich vertragsabhängig. Dies bedeutet auch, dass verschiedene Tarife unterschiedliche Mindestansparleistungen bedürfen. Welche Höhe die Einzahlungen der unterschiedlichen Verträge habe müssen, wird vor Vertragsabschluss in den Bedingungen des Bausparvertrages festgelegt.

Monatliche Zahlungen ergeben im Normalfall die Ansparungen. Jedoch gibt es auch Bausparverträge die ihren Sparern die Optionen von Sonderzahlungen oder auch Einmalzahlungen. Diese Einmalzahlungen sollen den Zweck erfüllen, dass die Mindestansparbeträge auf einmal in den Bausparvertrag einbezahlt werden können.

Bei alten Standardtarifen wird der Mindestansparbetrag durch mindestens 40 Prozent der Bausparsumme errechnet. Dies ist bei den neuen Tarifen ein wenig anders, denn dort wird von 50 Prozent der Bausparsumme ausgegangen. Vergleicht man nun einen Bausparvertrag mit einer 40-prozentigen Mindestansparsumme, so fällt dieser im Vergleich zu einem zinsvergünstigtem Bauspardarlehen geringer aus.

Wird insgesamt mehr eingezahlt als es von der Mindestansparsumme verlangt wird, nennt sich dies eine Übersparung. Geschieht dies, hat das auch Auswirkungen auf die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens, was daher kommt, dass sich aus der Gesamthöhe des Bauspardarlehens die Bausparsumme ableitet. Ist man sich dann noch unklar über die Zeit, zu welcher der Bausparvertrag in Anspruch genommen werden soll, ist es der günstigere Fall wenn es schafft die Zuteilung noch ein wenig hinauszuzögern.

In der heutigen Zeit wird der Tarifvergleich sehr stark von dem Tarifwechsel beeinflusst. Dies ist auf die komplexeren, neueren Baustarverträge zurück zu führen. Deshalb ist es für das Mindestsparguthaben unbedingt wichtig, dass die Tarife vorab geprüft werden. Die Faustregel hierzu sagt aus das: Klassische Bausparverträge dann günstiger werden, wenn die Bauabsicht in konkrete Nähe rückt. Sind die Baupläne also noch unsicher, ist es ratsam Optionstarife zu wählen.


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