Nicht immer muss man einen abgeschlossenen Bausparvertrag für den Bau einer Wohnung oder eines Hauses, sowie auch nicht für andere Zwecke wohnwirtschaftlicher Art, verwenden. Dennoch sollte man ihn nicht als einen reinen Sparvertrag ansehen, denn dies würde sich aufgrund der Abschlussgebühr und der geringen Guthabenszinsen die es darauf gibt, nicht auszahlen. Jedoch kann man als Begünstigter von Wohnbauprämie und Arbeitnehmerzulage profitieren, denn dies würde die Verzinsung verbessern.
Wird eine wohnwirtschaftliche Nutzung nicht angestrebt und man hat die 40 bis 50 Prozent Ansparsumme erreicht, sollte man nicht weiter einzahlen, denn in einigen Fällen kann dies zu einer Verminderung des zinsgünstigen Darlehens führen.
Jedoch gibt es auch einige Bausparkassen die den Kunden eine Garantie geben, dass sich die vorab festgelegte Darlehenssumme nicht ändert, auch wenn man über das vereinbarte Sparziel hinaus weiter einzahlt. Der Vorteil hierbei ist, es gibt keinen Nachteil. Der Nachteil, dass es auch keine Vorteile gibt.