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Spezialeingaben
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Geschrieben: 05.09.2008 um 18:39 von HAUSBAU-RATGEBER
Spezialeingaben

Die Spezialeingaben können zum überwiegenden Teil bereits parallel zur Baueingabe behandelt werden. Dies ist jedoch nicht immer sinnvoll, weil die Detailstudien, der Baubeschrieb sowie wichtige Unterlagen der Fachingenieure zu diesem Zeitpunkt noch fehlen. Kantonale Ausnahmebewilligungen können erst nach der Genehmigung des Bauprojektes eingeholt werden. Die Kanalisationseingabe ist, von der Fertigstellung der Leitungsführung durch die Spezialisten abhängig, die Luftschutzeingabe wird erst eingereicht, wenn auf Grund er Rohbaukoordinationspläne feststeht, dass keine Änderungen mehr zu erwarten sind. Die übrigen Gesuche für das Einstellen von Motorfahrzeugen, für Aufzugs, Tank- und Lüftungsanlagen, Heizsysteme, Grundwasserbauten, Abbrüchen usw. erscheinen in der Baubewilligung als Auflage und werden teilweise von den Fachingenieuren durchgeführt. Wesentlich für den Zeitpunkt der Eingabe ist die Dauer des Bewilligungsverfahrens, da vor Baubeginn alle Genehmigungen vorliegen müssen. Es empfiehlt sich, die Eingaben vorgängig mit dem zuständigen Amt zu besprechen.


Zuletzt aktualisiert: 05.09.2008


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