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Steigung und Auftritt

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Geschrieben: 06.09.2008 um 11:22 von HAUSBAU-RATGEBER


Steigung und Auftritt

Die Geschosshöhen bestimmen die Steigung und den Auftritt. Die Stufenhöhe darf nie mehr als 20cm betragen, die Auftrittsbreite nicht weniger als 26cm. Gewendelte Treppen Stufen sollten an ihrer schmalsten Seite eine Auftrittsbreite von 15cm aufweisen.

Schrittmassformel
Steigung und Auftritt müssen in ein bestimmtes Verhältnis gesetzt werden. Auftritt in cm + 2x Steigung in cm = 63cm. Die Auftrittsbreite ist das horizontale Mass von der Vorderkante einer Trittstufe bis zur Vorderkante der nächsten Trittstufe. Die Unterschneidung, das Mass um das die Vorderkante der Trittstufe über die Trittfläche der darunterliegenden Trittstufe vorspringt, wird nicht zur Auftrittsbreite gezählt.

Sicherheit
Die Auftrittsbreite muss mindestens 26cm und darf höchstens 32cm betragen.

Gebräuchliche Steigungen
  • Flachrampen: 0 bis 6° oder 0 bis 10%
  • Belagrampen: 6 bis10° oder 10 bis 18%
  • Steilrampen: 10 bis 24°oder 18 bis 45%
  • Garten- und Freitreppen: 10 bis 15cm
  • Haustreppen in Einfamilienhäusern 15 bis 20cm
  • Haustreppen in Mehrfamilienhäusern 15 bis 19cm
  • Treppen in öffentlichen Gebäuden 15 bis 18cm





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