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Ratgeber
Stockwerkeigentum
Begriff des Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum ist eine Form des Grundeigentums.
Gemeinsame Teile
Den Stockwerkeigentümern gehört gemeinsam zu Miteigentum- Der Boden der Liegenschaft, auf dem das betreffende Gebäude steht.
- Die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und Festigkeit des Gebäudes oder der Räume anderer Stockwerkeigentümer von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen.
- Die Anlagen und Einrichtungen, die auch den andern Stockwerkeigentümern für die Benutzung ihrer Räume dienen.
Begründung von Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum wird durch den Eintrag ins Grundbuch begründet. Wie die meisten Grundbuchgeschäfte muss die Begründung öffentlich beurkundet werden.
Im Begründungsakt und namentlich in zugehörigen Plänen wird die genaue räumliche Aufteilung der Liegenschaft (gemeinschaftliche Teile, einzelne Stockwerkeinheiten) festgelegt. Für jede Stockwerkeinheit muss der Anteil an der Gesamtliegenschaft in Hundertsteln oder Tausendsteln festgesetzt werden. Dieser Anteil wird Wertquote genannt. Die Wertquote bestimmt die Grösse des Anteils jedes einzelnen Stockwerkeigentümers an der Gesamtliegenschaft, die Stimmkraft innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Höhe der Beteiligung an den gemeinschaftlichen Kosten.
Zuletzt aktualisiert: 19.05.2009
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