Treppen mit mehr als fünf Stufen benötigen mindestens auf einer Seite ein Geländer, bei Breiten von 1.25 bis 2.50m sind auf beiden Seiten Handläufe einzuplanen. Die Geländerhöhe stellt das senkrechte Mass von der Trittstufenvorderkante bis zur Oberkante des Handlaufes dar. Die Handläufe müssen die gleiche Neigung wie der Treppenlauf aufweisen. Öffnungen im Handlauf sind so zu gestalten, dass eine Kugel mit maximal 120mm Durchmesser durchgestossen werden kann.