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Ratgeber
Werkanschlüsse
Die Versorgung der Baustelle mit Energie und Wasser sowie den notwendigen Kanalisationsanschlüsse sind Sache des Baumeisters. Er hat die Pflicht, die zuständigen Werke frühzeitig mit dem Anschluss zu beauftragen. Die Regelung ist im Unternehmervertrag festzuhalten.
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