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  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.03.2010
    Beiträge
    1

    Standard Plattenlieferant vs. Bodenleger, wer hat recht?

    Liebe Forenuser

    Ich habe folgendes Problem:

    Als wir die Bodenplatten für unsere neue Wohung aussuchten, haben wir die Plättlifirma darauf hingewiesen, dass wir möglichst schmale Fugen wünschen (max. 2-3mm). Aufgrund unseres Wunsches mussten wir von den ursprünglich ausgesuchten Bodenplatten zu einer anderen wechseln, welche es ermöglicht eine solch schmale Fuge zu erzielen. Natürlich ist diese Platte auch bedeutend teuerer.

    Letzte Woche hat der Bodenleger begonnen die Bodenplatten (im Wohnbereich 60x60, Zimmer + Bad 30x60) zu verlegen.

    Als meine Frau und ich am letzten Freitag die Fortschritte begutachteten, blieb mir kurz das Herz stehen. Die Fugen sind keine 2-3mm, sondern eindeutig mehr. Zum Teil sind die Fugen bis zu 6mm breit. Auch sind die Fugen total unregelmässig, und man erkennt mit blossem Auge, dass es niemals 2mm Fugen sind.

    STOP! Wir haben sofort den Bodenleger und den Architekten zitiert. Der Bodenleger hat seinerseits den Plattenlieferanten kontaktiert. Doch keiner ist schuld! Der Bodenleger behauptet die Platten seinen nicht gut verarbeitet und aufgrund der Fasern (?) die sehr unregelmässig sind sei es nicht anderst möglich die Platten zu verlegen. Der Plattenlieferant ist aber ganz klar der Meinung, dass es möglich sei mit der von uns ausgewählten Bodenplatten eine 2mm Fuge zu erzielen. Der Architekt meinte nur: "so schlimm isch es ned!" Doch bei einer Wohnung für über 800'000.- kann ich ein "ned so schlimm" einfach nicht akzeptieren.

    Leider stehen wir als Laien alleine da und werden von einer Seite an die andere verwiesen. Heute habe ich ein Treffen zwischen Architekt, Bodenleger, Plattenlieferant und uns gewünscht. Dieses Treffen sollte in den nächsten Tagen stattfinden.

    Da ich keine Ahnung was meine Rechte sind, wollte ich nun im Forum fragen ob mir jemand einen wertvollen Tipp geben kann wie ich Vorgehen muss? Was kann ich tun, damit wir nicht von den drei anderen Parteien ruhigstellt werden und diese miserable Arbeit akzeptieren müssen?

    Danke
    A.

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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    04.09.2009
    Beiträge
    750

    Standard

    Hallo,
    Die Fugenbreiten ergeben sich im allgemeinen aus der Differenz der Nennmasse und Herstellermasse oder sind durch Verlegernormen als Empfehlung vorgegeben. Folgendes gilt als Empfehlung:

    Kantenlängen bis 100 mm: etwa 2 mm
    von 100 - 200 mm: etwa 3 mm
    von 200 - 600 mm: etwa 4 mm

    Bevor es aber zum Streit zwischen dem Laien und den Fachleuten kommt, lassen Sie sich anhand der SIA Norm 248 ("Allgemeine Bedingungen für Platten-Arbeiten - Beläge und Bekleidungen mit. Keramik, Glas und Asphalt") oder eines der Merkblätter des Schweizerischen Plattenverbandes "SPV" die Stellungnahmen der Beteiligten erläutern.
    Wenn der Architekt z.B. meint, alles sei nicht so schlimm, sollte er das nachweisen können: "Wie sieht das mit den zulässigen Toleranzen aus?"
    Auch der Plattenlieferant sollte seine Meinung, die gelieferten Platten seien mit einer 2mm-Fuge verlegbar, fachlich (z.B. SIA 248) belegen können: "Auf welche Norm oder Empfehlung bezieht sich der Lieferant?"

    Interessant wären bei der SIA 248 aus Kapitel 5 Ausführung die Abschnitte 5.2 Verlegung und 5.3 Toleranzen der Plattenarbeiten.
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