Hallo
Wir wohnen in einer neuen Ueberbauung im Stockwerkeigentum. Diese Ueberbauung hat eine GU erstellt. Wir sind jetzt der Meinung, dass das Einstellhallentor verkehrt montiert wurde. Der Antrieb befindet sich ausserhalb des Gebäudes. Wir sind alle der Meinung, dass dieser Antrieb innerhalb des Gebäudes sein sollte. Von aussen kann jeder den Stecker rausziehen, den Strom abstellen, dann geht das Tor nicht mehr auf.
Es ist auch kein Problem z.B. für einen Einbrecher in die Einstellhalle zu gelangen. Er muss nur einen Riegel schieben und kann dann das Tor öffnen.
Wir haben der GU dies auch schriftlich mitgeteilt und hatten auch ein Treffen wo wir aufgezeigt haben, wie leicht man hier einbrechen kann. Die GU sieht sich keiner Schuld bewusst und beharrt darauf, dass das Tor korrekt sei.
Wo sich diese Ueberbauung befindet sage ich euch nicht, es könnte ja ein Einbrecher mitlesen...



Wer kann mir sagen, wer nun recht hat? Wir oder die GU? Wenn wir im Recht sind, wie können wir die GU zwingen ein anderes Tor zu montieren?