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Alt 26.08.2009, 19:24   #1 (permalink)
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Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 1
Standard Widerrechtliches handeln im Garten

Hallo alle

Mein Vater (70) hat in der Liegenschaft die Bepflanzung eines Teilstückes des gartens verwüstet, besser gesagt, wollte er die vorher Misslüngenen Kunststücke des Gärtners entfernen. Durch diese Bepflanzung wurde viel Ungeziefer angezogen, sah auch nicht schön aus.

Die Verwaltung hat dies nun mitbekommen und vordert nun meine Eltern auf 2800 sfr. zum widerherstellen durch einen Gärtner zu Bezahlen !
Hallo für max. 6-8qm Fläche 2800 Sfr..
Ich habe meinen Garten selber Saniert, ca. 250qm und habe für dies max 1500fr bezahlt !

Meine Eltern haben nun versucht Ihrerseit mit der Verwaltung zu reden und wollten selber einen Gärtner kommen lassen, wäre sicher günstiger. Zudem wurde in den letzten Jahren nie gross etwas in der umgebung der Liegenschaft/Garten von der Verwaltung gemacht, ausser Rassenmähen !

Gibt es eine Möglichkeit den Gärtner von gestz wegen selber bestimmen zu können ?
Selber dürfen meine Eltern nichts mehr machen, wurde in einem Schreiben der Verwaltung geschrieben, ansonsten drohen sie mit dem rechtsweg und der Kündigung des Mietverhältnisses !

Was gibts für Möglichkeiten.

mfg
mäd mäx

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mäd mäx ist offline   Mit Zitat antworten



Alt 13.12.2009, 18:52   #2 (permalink)
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Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 1
Standard

Aber Hallo
Am besten ist es, mit der Verwaltung zu reden und vor allem, wieso dieser Betrag so hoch sein soll abklären. Nicht nachgeben. Sorry, bin selber Vermieter
__________________

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Alt 17.02.2010, 16:36   #3 (permalink)
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Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Seuzach
Beiträge: 8
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Standard Gartenumbau

Grüezi Mäd Mäx

Ich verstehe Sie richtig, die Gartenarbeiten durch Ihren Vater (Mieter) erfolgten ohne Einwilligung der Vermieterschaft.

In diesem Falle hat die Mieterschaft die Pflicht den ursprünglichen Zustand der Mietsache wieder herzustellen. Was genau "verwüstet" wurde schreiben Sie leider nicht im Detail. Das dies natürlich nicht zu jedem Preis erfolgen kann/muss, dürfte auch klar sein.

Ich bin persönlich der Ansicht, dass Sie eine Offerte Ihres Gärtners einholen sollten, dann haben Sie Gewissheit. Vergleichen Sie die Offerten (hoher Detailgrad von Vorteil) und konfrontieren Sie Ihre Vermieterschaft mit den "mutmasslich" tieferen Kosten. Wenn diese auf Ihren eigenen Gärtner bestehen, würde ich ihnen vorschlagen Sie sollen die Differenz zu Ihrem Unternehmer selbst berappen.

Sollte alles nichts bringen wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietsachen und finden Sie unter professioneller Anleitung einen gut-schweizerischen Kompromiss.

Freundliche Grüsse
Markus Scholdei
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