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  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.08.2009
    Beiträge
    1

    Standard Darf das mein Vermieter...?

    Hallo zusammen!

    Schon länger beschäftigt mich eine Frage.
    Dürfen meine Vermieter von mir verlangen, dass ich die Fenster putze bzw. die Fensterrahmen?
    Die werden durch den vielen Verkehr regelmässig etwas schmutzig. Letztens hat die Vermieterin mich
    darauf angesprochen und mir gesagt, ich müsse die bei jedem Putzen mitputzen.
    Heute Morgen waren die Fenster im Schlafzimmer angelaufen, es war draussen sehr kalt. Ich vermute, dass
    sie deshalb angelaufen sind.
    Der Vermieter hat mir aufgelauert und mich nun in meiner Mittagspause abgefangen und mir gesagt, dass das
    nicht passieren darf. Ich habe aber am Morgen nicht immer genug Zeit noch zu lüften. Dafür habe ich aber sofort
    danach das Fenster aufgemacht.

    Er meinte genauso, dass ich mein Auto nicht zu weit vorne parkieren darf. Allerdigns komme ich dann kaum noch an den Kofferraum (ist eine kleine Mauer dahinter). Er machte mir Vorwürfe, dass er dies schon mehrere Male gedacht hat und er
    auch darauf hingewiesen wurde. Er sagte: "Die fragen immer, wer denn sein Auto so parkiert".
    Es gibt allerdings KEINE Parkfelder.

    Ausserdem hat das ganze Haus (2 Familien und ich als Einzelperson leben darin) seit Jahren die gleichen
    Vorhänge. Damits auch schön aussieht. Nun will die Vermieterin, dass ich ihr 250.- bezahle für die Vorhänge.
    Bin ich dazu verpflichtet, diese Vorhänge hängen zu lassen bzw. zu bezahlen?
    Sie sagt, sie würde mir einen Teil des Geldes bei Auszug wieder zurück zahlen. Was muss ich dabei beachten?

    Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
    Merci für die Mühe :-)

    Liebe Grüsse
    Quinlynn

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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    04.09.2009
    Beiträge
    750

    Standard

    Hallo Quinlynn,

    Was das Parkieren Ihres Autos betrifft, haben Privatpersonen keine Vorschriften zu machen, das regelt die Verkehrsregelverordnung (VRV). Solange Ihr Auto niemanden behindert - eine Ausfahrt blockiert oder andere parkierende Autos einengt oder verbotenerweise auf dem Gehweg oder auf der Strasse steht... ist es Ihnen überlassen, wo Sie Ihr Auto parkieren.

    SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung (Artikel 19 und 20 lesen)

    Nun zur Wohnung; das Putzen der Fenster ist schon eine Pflicht, soweit der Hausputz im Mietvertrag vereinbart wurde. Lüften ist auch wichtig; wenn die Scheiben innen anlaufen bedeutet das, dass die Raumluftfeuchte zu hoch ist. Dauerhaft zu hohe Raumluftfeuchte kann zu Schimmel führen - Lüften verhindert das; einfach morgens vor dem Weggehen 4-5 Minuten das Fenster ganz öffnen reicht.

    Was die Vorhänge betrifft, muss man auch in den Mietvertrag schauen; wenn die Vorhänge mitvermietet werden, das so auch im Mietvertrag steht (oder Ähnliches zu Art und Aussehen von privaten Vorhängen der Mieter), dann gilt das - ansonsten bleibt der Wunsch der Vermieter nach "schön aussehen" ein frommer Wunsch.

    Ich rate Ihnen, auch um Ärger mit den Vermietern zu vermeiden, den "Mieterinnen- und Mieterverband" zu kontaktieren, die wissen bestens über Mietverhältnisse Bescheid: Mieterschutz: Hilfe beim MieterInnenverband (Mietrecht und Mieterberatung)

    Parkettgalerie
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