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Alt 12.04.2010, 17:39   #1 (permalink)
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Beiträge: 1
Standard Verweigerung Waschraum durch Vermieter

Guten Tag

Ich habe mehrere Probleme mit meiner Vermieterin. Habe zu dem Thema auch schon i-Internet recherchiert, aber zu meinem verworrenen Fall nichts vergleichbares gefunden.Da ich noch nie sowas erlebt habe mit einem Vermieter steh ich etwas zwischen den Stühlen und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben wie ich mich verhalten / vorgehen soll.

Die Lage ist folgende. Ich bin ende September 09 eingezogen. Hatte zuvor Unfallbedingt kein Einkommen (wohnte derweil im Elternhaus). Die Miete kann ich mir Im Rahmen einer Umschulung durch die leistungen der Ausgleichskasse finanzieren. Zum Zeitpunkt der unterzeichnung des Mietvertrages (August, zugleich beginn der Umschulung) wurde die fälligkeit der Miete auf den 28. im voraus festgelegt. Nun hat sich aber herausgestellt das Die Ausgleichskasse nicht die schnellste ist, und so dauert es in der Regel bis zum 10ten des darauffolgenden Monats bis mein Lohn bei mir ankommt. Als ich Ihr das mitgeteilt habe als die zweite Miete fällig war, war sie zwar nicht begeistert, aber willigte ein,dafür müsse ich dann aber BAR bezahlen, was für mich kein Problem darstellte.

Dann ging es notwendigerweise mal ans Waschen, Sie zeigte mir die Waschküche welche ich mitbenutzen darf, nach der ersten wäsche kam Sie wieder ausser sich zu mir, un beschwerte sich über fusseln die in der Waschmaschine zurückbleiben würden, und die maschine kaputt machen würden. Ich solle doch einfach den wäschekorb hinstellen donnerstags, sie würde die Maschine sachgerecht befüllen und die Wäsche erledigen. Etwas perplex über die zerbrechlichkeit der heutigen Waschmaschinentechnik, willigte ich ein.

Irgendwann im November habe ich es eines Abends versäumt nach entgegennehmen einer Lieferung and der Türe diese wieder zu verriegeln. ( Die äussere Tür, den Flur teilen wir uns.) Am Abend darauf wurde ich recht forsch darauf angesprochen, und mir wurde gedroht mir zu kündigen. Etwas unter Druck gesetzt und über den gedanken schon wieder umziehn zu müssen gar nicht erfreut, forderte sie mich auf einzuwilligen das Sie die Wohnung ohne Voranmeldung mehrere Tage im voraus, besuchen dürfe.(was ich als recht zusammenhangslos empfand.) und hat dies auch als bemerkung im mietvertrag nachträglich eingetragen,und mich dazu aufgefordert die notiz zu unterzeichnen. Ich dachte mir nichts böses, ob sie nun montags klopft und fragt ob sie mittwochs kommen darf, oder gleich reinkommt, war mir relativ egal. Das Sie OHNE meine Anwesenheit jederzeit die Wohnung betreten darf war NIE erwähnt worden. Es ging einzig darum die voranmeldungszeit zu kürzen, darin sah ich kein problem.

eines schönen Abends kam ich dann nach Hause und fand eine Nachricht an der Türe,... Sie hätte meine Katzen miauen gehört und sei deswegen in meine Wohnung gegangen um nach dem rechten zu sehen, und mir am Tag darauf per Zettel an der Türe mit dem Tierschutz gedroht (was absolut unsinnig ist,.. meinen Haustieren geht es blendend). Da Sie ein Katzennarr ist, duldete ich dies mit den begründung sie hätte es ja nur gut gemeint und in ihren augen wäre es ein notfall gewesen. Ein paar Wochen später standen dann Abends die Zimmerpflanzen nicht mehr an dem ort an dem ich sie zuletzt gesehen hatte. was wohl auch auf einen besuch ihrer Person zurückzuführen war.

Als Sie mir dann wieder einen "netten" Zettel an die Türe hängte weil ich das licht im flur angelassen hatte, ist mir der kragen geplatzt und ich forderte Sie auf bitte gesunden menschenverstand walten zu lassen, und mir nicht wegen solchen peanuts zu drohen. Danach war funkstille,... es war zum ersten mal möglich wie ein normaler Mieter die Wohnung zu nutzen.

Letzte Woche (3 Tage bevor mein Lohn ankommt und ich die Miete überweisen konnte) kams dann zum GAU als ich den Wäschekorb wie vereinbart hinstellte, fand ich den selben Abends vor meiner Türe mit dem Vermerk "Gewaschen wird wenn bezalt ist". Etwas ausser mir stellte ich sie dann zur Rede,... forderte ALLE Schlüssel von Briefkasten und Wohnung ein, weil ich Ihr nicht mehr Traue. Worauf hin Sie mich Beleidigte, mir mündlich die Kündigung aussprach, und mir Verboten hat in den Monaten bis zur kündigungsfrist selbst meine wäsche zu waschen.

Nun, was kann ich in so einem Fall tun? einfach trotz Verbot waschen gehen und es auf eine erneute konfrontation ankommen lassen? oder kann ich die Miete mindern und solange bei Freunden waschen gehn? und wenn ja um welchen Prozentsatz?

Ich wäre wirklich sehr dankbar um einen Rat. Denn ich weis wirklich nicht wie ich mit der Frau umgehen soll.

Martin.

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Alt 14.04.2010, 00:30   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Hertweck
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 391
Standard

Hallo Martin,

Da die Vermieterin sich recht eigensinnig verhält, gehe ich davon aus, dass sie Beschwerden Ihrerseist kaum ernst nehmen wird. Zumal, wenn Sie sich die Hinweise und Beschwerden in Foren und Ratgeberseiten anlesen; Sie müssten zuerst einmal Ihre Rechte als Mieter kennen lernen - die Vermieterin darf z.B. nicht einfach so in Ihrer Abwesenheit in Ihre Wohnung...

Die bessere Hilfe: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlichen Mieterinnen- und Mieterverband auf Mieterschutz: Hilfe beim MieterInnenverband (Mietrecht und Mieterberatung) .
Hier kann man Ihnen genau auf Ihre Situaton hin helfen, mit Erfahrung und Rechtssicherheit.
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