HAUSBAU FORUM - Sie bauen ein Haus? - Wir informieren!
Zurück   HAUSBAU FORUM - Sie bauen ein Haus? - Wir informieren! > HAUSBAU+UMBAU PLANUNG > Normen / Versicherungen / Mietrecht-Tipps

Normen / Versicherungen / Mietrecht-Tipps HAUSBAU FORUM für Normen, SIA, Mietrecht, Versicherungen...

Forum durchsuchen






HAUSBAU-FORUM . . .Sie Bauen? Wir informieren!
HAUSBAU - FORUM.CH

Unabhängig - Kompetent - Informativ

  • Auf dem HAUSBAU-FORUM erwarten Sie insgesamt über 10.000 Seiten an Informationen rund um das Thema Hausbau.
  • Unsere Fach-Experten beantworten Ihre individuellen Fragen.
ERFAHRUNGSAUSTAUSCH IM FORUM
Nutzen Sie als angehender Bauherr die Möglichkeit auf dem HAUSBAU-FORUM unverzichtbare Informationen über in die engere Wahl gekommene Baufirmen im Forum Konkrete Firmenfeedback zu bekommen. Oder lassen Sie sich bei Ihrer individuellen Planung der Baufinanzierung von unseren Experten in der Forenkategorie Baufinanzierung beraten.

FACHWISSEN UND INFOS IM RATGEBER
Der Ratgeber des HAUSBAU-FORUM in der linken Spalte umfasst über 1.500 Expertenartikeln zum Thema Hausbau wie beispielsweise die Rubrik Baufinanzierung, wo Sie über 50 Expertenartikel zu grundlegenden Fragen der Baufinanzierung finden.



Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 15.03.2008, 22:18   #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 17
Standard Besichtigung einer vermieteten Wohnung

Hallo,

wir haben eine Einliegerwohnung vermietet und nun ist uns zu Ohren gekommen, dass die Wohnung relativ verwahrlost sei. Habe den Mieter gebeten mir einen Termin zu geben, um die Wohnung zu besichtigen, jetzt weigert sich der Mieter. Habe ich kein Recht die Wohnung in Augenschein zu nehmen?
Gruss
Erika

__________________

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
Erika ist offline   Mit Zitat antworten



Alt 15.03.2008, 23:20   #2 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 21
Standard

Hallo Erika,

natürlich hast du ein Recht die Räume zu besichtigen. Du musst nur rechtzeitig vorher deinen Besuch anmelden, glaube es waren drei Wochen, bin mir aber nicht ganz sicher.

Gruss
Marlene
__________________

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
Marlene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 23:16   #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2008
Beiträge: 18
Standard

Hallo,

in angemessenen Abständen steht dem Vermieter eine Begehung der vermieteten Räume zu, natürlich mit entsprechender Voranmeldung.

Melik
__________________

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
Melik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 00:22   #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 23
Standard

Hallo Erika,

es kommt immer darauf an, wie oft du in den Wohnraum des Mieters möchtest. Was heißt "relativ verwahrlost"? Der Mieter kann ja unordentlich leben wie er möchte, solange er die Wohnung "sauber" hält. Bin da immer vorsichtig, was andere Leute sagen . Sprich halt einfach den Mieter drauf an und dann siehst du ja wie er oder sie darauf reagiert.

Gruss
Rudi
__________________

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
Rudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 23:07   #5 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 39
Standard

Hallo,

ich hatte den Fall vor Jahren, da meinte die Vermieterin sie könne bei mir ein und aus gehen wie es ihr beliebt. Den Zustand habe ich Mal ganz schnell abgestellt. Besichtigen kannst du natürlich, aber in einem angemessenen Zeitrahmen mit Vorankündigung und Unordnung kann der Mieter so viel haben wie er will, solange er die Wohnung sauber hält.

Gruss
Tanja
__________________
Hausbau Forum Garten Tipps

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
tanja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 22:24   #6 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 6
Standard

Hallo,

ich sehe da kein Problem, bin alle sechs Monate bei unserem Mieter auf einen Kaffee zu Gast und frage ob alles okay ist oder ob es Beanstandungen gibt, denn schließlich habe ich als Vermieter nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Gruss
Melli
__________________

Interessengemeinschaft Altbau
Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen
Melli ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
-

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage für Fachgerechten Einbau einer Haustüre steve Innenausbau / Holzbau / Schreiner 1 02.02.2008 10:13



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:34 Uhr.