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  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Also ich zb. würde den Vertrag nicht unterschreiben. Stell dir vor es zieht ein Geschäftsmann ein, der am Tag 20 Termine hat. Der wird dir aufs Rasenmähen was pfeifen. Ist jetzt nur die andere Seite. Auch ich hätte keine Zeit dafür ehrlich gsagt. Rechtlich ist es sicher Möglich, nur alle mögen das nicht. Weil sonst hätten sie keine Wohnung sondern wohl einen Garten!





  2. #8
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    wenn du den Vertrag so unterschrieben hast dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als zu mähen. Du kannst das aber auch von jemandem machen lassen wenn du keine Zeit hast oder keine Lust das selber zu machen. Bei uns mäht immer der Sohn meines Nachbarn, der bekommt ein paar Euro dafür und freut sich über den Job.

  3. #9
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    wenn du den Vertag so unterschrieben hast dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als zu mähen. Was ist so schlimm daran mal den Rasen zu mähen, damit sparst du dir einmal das Fitness Studio. Ich wäre froh wenn ich eine Wohnung mit Garten finden würde, aber bei uns in der Gegend ist das unbezahlbar für einen Single wie mich !

  4. #10
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    wenn man in eine Wohnung zieht dann sind damit oft Pflichten verbunden. Man muss die Treppen putzen und all solche Sachen machen. Das gehört nun mal dazu, wenn man das nicht machen will dann muss man jemanden bezahlen der einem das abnimmt.

  5. #11
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    Standard

    Hallo,
    also ich denke auch, dass das wie bei der Kehrwoche ist. Es gehört dazu, aber natürlich nur, wenn der Mieter ebenfalls Gartenmitbenutzung hat.
    Am besten ist es, wenn das Verhältnis Vermieter - Mieter so gut ist, dass man sich da gemeinsam abstimmen kann.
    Übrigens bin ich der Meinung, dass ein Rasen nicht alle 2 Wochen gemäht werden muss, das geht nur den Nachbarn auf die Nerven.
    lg, evel

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