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  1. #1
    Benutzer
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    Standard Angebliche "Lärmbelästigung"

    Hallo!

    Auch uns hat es erwischt! Wir bekamen heute Post vom Vermieter, angeblich hätte sich der Nachbar beschwert, dass wir zu laut wären, insbesondere in der Nacht. Nun, wir halten uns an die Regeln, das einzige, was uns einfallen würde, wäre zum Beispiel das Duschen, oder die Toilettenspülung, die Balkontüre, Jalousien und der gleichen. Gibt es eine Bestimmung, die es untersagt, in der Nacht oben genanntes zu verwenden?

    Klingt vl. blöd, ist aber ärgerlich! Da ich echt nicht weiß, was man sonst meinen könnte.

    Danke!





  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hey!

    Ich bin zwar kein Anwalt, bin aber der Meinung, das dies wohl blödsinn ist. Es ist doch ein Grundrecht des Menschen, Sanitäranlagen zu benutzen !?

    Damit kommen die bestimmt nicht durch, wenn ihr nicht gerade exzessiv duscht etc.

    Kann es sein, dass es sich um einen einfachen Nachbarschaftsstreit handelt, und die irgendetwas daherlügen?

    lg

  3. #3
    Benutzer
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    Standard

    hallo

    seid leise dann klappt es auch mit den nachbarn fg.nein mal im ernst also ich finde es lächerlich.es kann doch nicht sein das ich mir vielleicht vorschreiben lassen muss wann ich auf klo gehe.vielleicht solltet ihr mal mit den nachbarn ein vier augen gespräch darüber führen welche laute den am ärgsten stören.

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo Leidensgenosse!
    Bei mir genau das gleiche Problem, ich arbeite im Gastronomiebereich und komme erst um 3 Uhr in der Früh nach Hause. Ist doch klar, dass ich dann noch duschen muss, ich will ja nicht das ganze Bett mit dem Essensgeruch versauen. Ich glaube, da kann uns niemand etwas anhaben, solange wir nicht laute Musik hören oder schreien, kann nichts passieren.
    Lg

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Wenn ich das hier so lese, fällt mir ein Präzedenzfall aus Deutschland ein, in dem ein Mieter "verklagt" wurde, weil er durch den Lärm seiner Schritte den Unteren Mieter belästigte. Die haben sich wirklich bis zum obersten Landgericht geklagt, aber die Klage wurde am Ende abgewiesen, da das Laufen ein Lebensrecht ist!

    Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass in hellhörigen Häusern das Duschen ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr erlaubt ist. Hat der Vermieter die Art des Lärms den nicht beschrieben?

  6. #6
    Benutzer
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    Standard

    hallo leute!
    der vermieter hat nichts beschrieben. er hat weder einen bestimmten zeitpunkt, wochentag oder uhrzeit genannt, noch die lärmquelle.
    mit den nachbarn neben uns haben wir eigentlich ein relativ gutes verhältnis, aber wir wissen ja nicht welcher von den nachbarn sich beschwert hat, vielleicht wars auch der unter uns.

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