Deutsche Massivhaus insolvent ?

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soccerstar79

Insolvenzbekanntmachung!!!!

Insolvenzbekanntmachungen.de

8 IN 122/09
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM -
Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1,
07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden:
1. Rechtsanwältin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Gera
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG >>> zusätzlicher wichtiger Hinweis hierzu!

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8 IN 122/09
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM -
Deutsche Mas-sivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1,
07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden:
1. Rechtsanwältin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Gera

Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.

Es bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem Unternehmen abgezogen werden.
Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.

Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
Dadurch wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung Rechnung getragen.

Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.

MfG
 
A

Achim FFM

Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.

Es bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem Unternehmen abgezogen werden.
Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.

Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
Dadurch wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung Rechnung getragen.

Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.

MfG

was ist mit Verträge der DM-Haus GmbH die auf die DM-Haus AG übertragen wurden ??
 
B

Bauherrennotruf

Frage: was passiert mit Verträgen die auf AG übertragen wurden?

Ich will es mal so formulieren ...........!

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, das in ähnlich gelagerten Fällen, die vertragsaufkündigung für unwirksam erklärt wurde. Wobei die neuen Verträge mit dem Nachfolger jedoch erhalten blieben.
Dadurch hatte der Bauherr dann 2 Bauverträge. Der neue Vertragspartner hatte dadurch die Gelegenheit, unter Einlassung einer Vertragsstrafe gegen die Bauherren, den Bauherren den Bauvertrag fristlos zu kündigen. Außerdem konnte der Insolvenzverwalter den Bauherren, wegen versuchten Betruges, bzw. an der aktiven Mitwirkung an einer solchen anzeigen.

Aber wie noch mal gesagt, eine reine persönliche Erfahrung!

Wie die Sache sich bei den Bauherren der DM GmbH darstellt, kann ich nicht beurteilen, schließlich darf ich ja auch keine Rechtsberatung machen.

MfG
 
R

Roderunner

Hilfe

Ich will es mal so formulieren ...........!

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, das in ähnlich gelagerten Fällen, die vertragsaufkündigung für unwirksam erklärt wurde. Wobei die neuen Verträge mit dem Nachfolger jedoch erhalten blieben.
Dadurch hatte der Bauherr dann 2 Bauverträge. Der neue Vertragspartner hatte dadurch die Gelegenheit, unter Einlassung einer Vertragsstrafe gegen die Bauherren, den Bauherren den Bauvertrag fristlos zu kündigen. Außerdem konnte der Insolvenzverwalter den Bauherren, wegen versuchten Betruges, bzw. an der aktiven Mitwirkung an einer solchen anzeigen.

Aber wie noch mal gesagt, eine reine persönliche Erfahrung!

Wie die Sache sich bei den Bauherren der DM GmbH darstellt, kann ich nicht beurteilen, schließlich darf ich ja auch keine Rechtsberatung machen.

MfG
ie mir. Mein Vertrag wurde von DM GmbH auf AG umgeschrieben, mir wurde gesagt, das dadurch mein Haus gebaut werden würde. Was ist nun wenn die Insolvenzverwalter dies für unrecht erklärt? was wird dann? Kann schon nicht mehr schlafen. habe zwar erst 2500 in Sand gesetzt aber wie weiter? will nicht nochmehr schaden. Wer kann einen hier mal so Beraten das man weiß was auf ein zu kommt?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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