Was haben denn die Landesbanken mit der KFW zu tun? Du meinst sicher die Förderbanken der jeweiligen Bundesländer (nBank, NRW.Bank, L-Bank etc...), die die Sachbearbeitung für die KFW übernehmen, oder? Wäre mir aber nicht bekannt, dass die irgendwelche Regeln dazu aufstellen, zumal es keine Haftungsfreistellung bei den klassischen Förderungen für Privatpersonen (124,151,153...) gibt.Das ganze ist wohl Bundeslandabhängig und entscheidet sich durch die Landesbanken.