In einem der besagten Threads ging es auch darum, wenn ich recht erinnere: in der Weise, daß die Frist nicht für einen Nachbesitzer neu begänne. Ein "später bauender Nachbar" meint in Deiner Frage ja wohl jemanden, der das Grundstück noch nicht erworben hat ? - dann wäre der Nachbar im Sinne der Beteiligung eben der jetzige Eigentümer des Grundes - Nachbar im Sinne der Nachbarrechtes ist nicht nur, wer sein Grundstück bereits selbst besiedelt.Kann denn einer sagen, ob die später bauenden Nachbarn in irgendeiner Form dagegen vorgehen können, wenn der Zaun eben schon da wäre?
Hat das eine Auswirkung?Hallo
Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Ein 1,80 Meter hoher Sichtschutz wird keinen stören. Vorausgesetzt er befindet sich vollumfänglich auf dem Grundstück vom Threadstarter. Ich befürchte, der Sichtschutz soll auf die Grenze, um Fläche zu sparen. Dann wäre das eine ganz andere Diskussion.
Steven
Jep. Auf der Grenze kann es den Nachbarn stören (wer und wann auch immer) - Folgen hast Du dann ja auch gelesen. Auf Deinem Grundstück kannst Du gerne so einen Zaun bauen. Ist ja keine Einfriedung. Wenn der Nachbar dann eine Einfriedung möchte, musst Du eben mit einem zweiten Zaun auf der Grenze leben (den Du ggf. auch mitbezahlen darfst).Hat das eine Auswirkung?
Alles klar. Das hab ich.Jep. Auf der Grenze kann es den Nachbarn stören (wer und wann auch immer) - Folgen hast Du dann ja auch gelesen. Auf Deinem Grundstück kannst Du gerne so einen Zaun bauen. Ist ja keine Einfriedung. Wenn der Nachbar dann eine Einfriedung möchte, musst Du eben mit einem zweiten Zaun auf der Grenze leben (den Du ggf. auch mitbezahlen darfst).