K
Kadir1989
Hallo zusammen,
mein Bauantrag ist genehmigt und im Februar/März fängt der Rohbau an.
Das Grundstück ist am Hang und geht über die Kurve runter. Genau an dieser Ecke soll dann auch unsere Terrasse sein. (Da wo das Eckfenster ist)
Den Lageplan und die Außen-Ansicht von außen habe ich angehängt.
Mir ist bewusst, dass ich Süd-West die Terrasse mit 2 Meter L-Steinen zur Straße und zum UG abfangen muss.
Jedoch verstehe ich manche Punkte im Bebauungsplan nicht so ganz.
Einfriedungen dürfen zur öffentlichen Verkehrsfläche maximal 1.0 m und zur seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze maximal 2.0 m hoch errichtet werden. Sofern Stützmauern errichtet werden, reduziert sich die zulässige Höhe der Einfriedung bis zur maximal zulässigen Gesamthöhe von 2,0 m. Es gilt das Maß zwischen dem Fuß der Stützmauer bis Oberkante Einfriedung. Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind Stützwände vor Stellplätzen, Carports und Garagen. Diese dürfen bis Oberkante Gelände des Nachbargrundstückes errichtet werden, jedoch maximal 3,0 m.
Darf ich da zur Straße nur 1 Meter L-Steine setzen? muss das dann mit Böschung 2 x 1 Meter gemacht werden?
Ist es erlaubt auf die L-Steine nochmal einen Zaun für Sichtschutz anzubringen?
Ich habe einen Höhenunterschied von etwa 4 Metern und verstehe nicht so genau wie ich das lösen soll.
Habt Ihr eine Idee wie man das elegant umsetzten kann und ich die Terrasse absichere und umzäune?
Vielen Dank für eure Vorschläge
LG
Kadir
mein Bauantrag ist genehmigt und im Februar/März fängt der Rohbau an.
Das Grundstück ist am Hang und geht über die Kurve runter. Genau an dieser Ecke soll dann auch unsere Terrasse sein. (Da wo das Eckfenster ist)
Den Lageplan und die Außen-Ansicht von außen habe ich angehängt.
Mir ist bewusst, dass ich Süd-West die Terrasse mit 2 Meter L-Steinen zur Straße und zum UG abfangen muss.
Jedoch verstehe ich manche Punkte im Bebauungsplan nicht so ganz.
Einfriedungen dürfen zur öffentlichen Verkehrsfläche maximal 1.0 m und zur seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze maximal 2.0 m hoch errichtet werden. Sofern Stützmauern errichtet werden, reduziert sich die zulässige Höhe der Einfriedung bis zur maximal zulässigen Gesamthöhe von 2,0 m. Es gilt das Maß zwischen dem Fuß der Stützmauer bis Oberkante Einfriedung. Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind Stützwände vor Stellplätzen, Carports und Garagen. Diese dürfen bis Oberkante Gelände des Nachbargrundstückes errichtet werden, jedoch maximal 3,0 m.
Darf ich da zur Straße nur 1 Meter L-Steine setzen? muss das dann mit Böschung 2 x 1 Meter gemacht werden?
Ist es erlaubt auf die L-Steine nochmal einen Zaun für Sichtschutz anzubringen?
Ich habe einen Höhenunterschied von etwa 4 Metern und verstehe nicht so genau wie ich das lösen soll.
Habt Ihr eine Idee wie man das elegant umsetzten kann und ich die Terrasse absichere und umzäune?
Vielen Dank für eure Vorschläge
LG
Kadir