Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn…Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf
…keiner von denen, die Dir hier geantwortet haben, haben selbst die gleiche Situation gehabt.Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.
Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen?
Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht.
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.
Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.
Wieso würde es in meinem Fall teurer werden? Das Bauamt müsste die Sache ja mit dem Nachbarn klären.Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.
Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.
Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.
Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
Ich kenne die Landesbauordnung nicht. Warum sollte die Garage eine Abstandsfläche auslösen?so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.