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Ich sachsmaso: es klagt sich dreimal so leicht, ist aber elfmal so selten notwendig ;-)Einen Vorteil hat es aber, wenn man die Gewerke nicht so gut kennt. Es klagt sich leichter.
Ich sachsmaso: es klagt sich dreimal so leicht, ist aber elfmal so selten notwendig ;-)Einen Vorteil hat es aber, wenn man die Gewerke nicht so gut kennt. Es klagt sich leichter.
Nein, die Bilder zeigen, daß an der eingekreisten Stelle wohl kaum das Haus bis zur Untergeschoßdecke eingegraben sein kann, sondern wohl eher diese Hausseite Austritte auf Untergeschoßniveau hat. Das heiligt die Eigenmächtigkeit des Kellerbauers nicht, läßt seine Begründung (dies aus Mitdenken getan zu haben) allerdings durchaus glaubwürdig und sachgerecht erscheinen. Allerdings erkenne ich in den Plänen des Hauses nirgendwo eine Porenziegel-Außenwand. Hier wird offenbar sehr lebhaft aneinander vorbei geplant und gewerkelt. Du solltest ein Machtwort sprechen, daß Pläne keine Verhandlungsbasis, sondern ein verbindlicher Marschbefehl sind. Wer ist hier überhaupt der verantwortliche Bauleiter ?Der Kellerbauer ist auch von den Ausführungsplänen abgewichen und hat die WU-Beton Kellerwände nicht bis zum Ende der Bodenplatte gezogen, sondern ca. 20 cm kürzer und dann mit Porotonsteinen angemauert! Dort ist allerdings erdberührter Bereich bis zur Geschossdecke, daher war dort auch WU-Beton geplant!
Die Bilder zeigen das Problem!
Danke für deine Anwort! Den Bauleiter stellt das Planungsbüro aber der stellt lieber Rechnungen als auf der Baustelle Ausführungen zu kontrollieren.Nein, die Bilder zeigen, daß an der eingekreisten Stelle wohl kaum das Haus bis zur Untergeschoßdecke eingegraben sein kann, sondern wohl eher diese Hausseite Austritte auf Untergeschoßniveau hat. Das heiligt die Eigenmächtigkeit des Kellerbauers nicht, läßt seine Begründung (dies aus Mitdenken getan zu haben) allerdings durchaus glaubwürdig und sachgerecht erscheinen. Allerdings erkenne ich in den Plänen des Hauses nirgendwo eine Porenziegel-Außenwand. Hier wird offenbar sehr lebhaft aneinander vorbei geplant und gewerkelt. Du solltest ein Machtwort sprechen, daß Pläne keine Verhandlungsbasis, sondern ein verbindlicher Marschbefehl sind. Wer ist hier überhaupt der verantwortliche Bauleiter ?
Dem Plan ist zumindest zu entnehmen, dass diese Wand anders konstruiert ist. Die Art der Schraffierung ist anders, die Dicke ebenso (30 vs 17,5cm). Man sieht, und das ist das Problem des TE, dass die mächtigere Wand (Beton?) bis nach vorne auf die BP zu ziehen wäre und sich die schmächtigere Frontseite (Poroton?) dazwischen einfügt. Gebaut wurde es nun genau anders herum. Kann und sollte man rügen, auch wenn ich keinen Weltuntergang sehe, sofern das deckenhoch schwarz abgedichtet wurdeDas heiligt die Eigenmächtigkeit des Kellerbauers nicht, läßt seine Begründung (dies aus Mitdenken getan zu haben) allerdings durchaus glaubwürdig und sachgerecht erscheinen. Allerdings erkenne ich in den Plänen des Hauses nirgendwo eine Porenziegel-Außenwand.